Die neue Politik der SBA schließt Hanfunternehmen von Kreditprogrammen aus

Die neue Politik der SBA schließt Hanfunternehmen von Kreditprogrammen aus

Die U.S. Small Business Administration (SBA) hat eine Richtlinie wieder in Kraft gesetzt, die viele mit Hanf und Marihuana verwandte Unternehmen von wichtigen Bundeskreditprogrammen ausschließt. Diese aktualisierte Richtlinie, die am 1. Juni in Kraft getreten ist, wirkt sich unverhältnismäßig stark auf Unternehmen aus, die aus Hanf gewonnene Konsumgüter wie Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika verkaufen.

In der Vergangenheit waren die Darlehensprogramme der SBA, einschließlich der 7(a)- und 504-Programme, für die Finanzierung kleiner Unternehmen von entscheidender Bedeutung und boten Finanzierungsquellen für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Die jüngste Umkehrung der Politik kehrt jedoch zu der strengeren Haltung von 2020 zurück und schränkt die finanzielle Unterstützung für Unternehmen ein, die mit Hanfverbrauchsgütern arbeiten.

Seit der Legalisierung von Hanf auf Bundesebene durch den Agricultural Improvement Act von 2018 hat die SBVg ihre Richtlinien mehrfach geändert, was die anhaltenden Spannungen zwischen bundesstaatlichen und einzelstaatlichen Vorschriften widerspiegelt. Die Geschichte der SBA zeigt ein Muster zunehmender Restriktionen:

- **April 2019**: Die SBA bestätigt, dass Hanfunternehmen, die das Bundesgesetz einhalten, Kredite erhalten können. - **Oktober 2020**: Es wurde eine detailliertere Richtlinie entwickelt, die von den Kreditgebern verlangt, die Einhaltung der geltenden Gesetze zu überprüfen, einschließlich spezifischer Leitlinien für CBD-Unternehmen. - **August 2023**: In dieser Richtlinie wurde der Verweis auf Hanf gestrichen und erklärt, dass Kredite für Unternehmen, die an bundesrechtlich illegalen Aktivitäten beteiligt sind, nicht verfügbar sind, wobei Marihuana ausdrücklich erwähnt wird. - **November 2023**: Weitere Streichung der Verweise auf Marihuana. - **1. Juni 2025**: Die aktuelle Richtlinie setzt die früheren Beschränkungen wieder ein und erweitert sie, wobei sie speziell auf konsumierbare Hanfprodukte abzielt.

Die neue Richtlinie besagt, dass der Zusatz von CBD zu Lebens- oder Futtermitteln, Nahrungsergänzungsmitteln oder bestimmten Kosmetika nach dem Food, Drug and Cosmetic Act (FD&C Act) des Bundes verboten ist. Infolgedessen werden viele konforme Unternehmen keinen Anspruch auf SBA-Kredite haben.

Diese Änderung der Politik untergräbt in erheblichem Maße kleine Unternehmen, die für ihre finanzielle Stabilität auf diese Darlehen angewiesen sind. Gut finanzierte Unternehmen können sich private Investitionen sichern, aber kleinere, unabhängige Unternehmen sind oft auf SBA-Programme angewiesen, um zu überleben. Die bestehende Volatilität des Hanfmarktes lässt vermuten, dass die Verweigerung des Zugangs zu Kapital kleinere Betreiber verdrängen und die Kontrolle der Branche durch größere Unternehmen konsolidieren wird.

Die FDA hat den FD&C Act in Bezug auf konsumierbare Hanfprodukte nicht wirksam durchgesetzt, so dass der Markt trotz bestehender Probleme mit der Einhaltung der Vorschriften wachsen konnte. Mit dieser neuen SBA-Politik verlagert sich die Last der Einhaltung der Vorschriften auf die Kreditgeber, wodurch ein Hindernis für Hanfunternehmen geschaffen wird, die einen Kredit beantragen.

Die Kreditgeber müssen nun mehrere Faktoren bewerten, um die Förderungswürdigkeit zu bestimmen: 1. **Quelle von CBD**: Unterscheidung zwischen aus Hanf und Marihuana gewonnenen Produkten. 2. **Produkttyp**: Unterscheidung, ob die Produkte zur äußerlichen Anwendung oder zum Verzehr bestimmt sind. 3. **Gesundheitsbezogene Angaben**: Überprüfung aller therapeutischen oder medizinischen Behauptungen. 4. **Einhaltung von Gesetzen**: Sicherstellung der Einhaltung aller bundesstaatlichen, staatlichen und lokalen Vorschriften, die viele Unternehmen aufgrund der Verbote des FD&C Act nicht einhalten können.

Darüber hinaus schließt die Formulierung der SBA Unternehmen, die Einnahmen aus marihuanabezogenen Aktivitäten erzielen, weitestgehend aus, was zu Unklarheiten führt, die zu übervorsichtigen Interpretationen durch Kreditgeber führen können. Dies könnte viele Nebengeschäfte ausschließen, die nicht direkt mit Cannabis handeln, sondern die Branche auf verschiedene Weise unterstützen.

So können zum Beispiel Dienstleister für Cannabisunternehmen, Hydroponik-Lieferanten und sogar Compliance-Berater nach der neuen Richtlinie der SBA disqualifiziert werden. Diese vage Kategorisierung wirft Bedenken hinsichtlich des fairen Zugangs zu Krediten für Unternehmen auf, die nach staatlichem Recht legal arbeiten.

Hanfunternehmen, die ausschließlich innerhalb der Grenzen eines Bundesstaates tätig sind und die lokalen Vorschriften einhalten, können sich zwar immer noch für Kredite qualifizieren, werden aber von den Kreditgebern sehr genau geprüft werden. Darüber hinaus erstreckt sich das Verbot der SBA auch auf Unternehmen, die mit Marihuana in Verbindung stehende Utensilien verkaufen, die in Staaten, in denen solche Verkäufe erlaubt sind, legal tätig sein können.

Die Politik der SBA deutet auf einen beunruhigenden Trend hin, bei dem Unternehmen, die mit Cannabis zu tun haben, selbst wenn sie mit den Gesetzen der Bundesstaaten und des Bundes konform sind, aufgrund der wahrgenommenen Risiken in der Branche auf Hindernisse stoßen. Die Auswirkungen dieser Politik gehen über die SBA hinaus, da andere Bundesbehörden ähnliche restriktive Maßnahmen ergreifen könnten, die den Cannabismarkt weiter isolieren könnten.

Da die SBA die Last der Rechtsauslegung den Kreditgebern aufbürdet, könnten sich viele dafür entscheiden, das Risiko ganz zu vermeiden, was zu einem Umfeld führt, in dem regelkonforme Hanfunternehmen Schwierigkeiten haben, die notwendigen Finanzmittel zu erhalten. Dieser Politikwechsel unterstreicht die Fragilität der Hanfindustrie und verdeutlicht die Notwendigkeit von Klarheit und Stabilität bei den Cannabisvorschriften.

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