Der Oberste Gerichtshof von Michigan hat ein wichtiges Urteil gefällt, wonach der Geruch von Marihuana nicht mehr als wahrscheinlicher Grund für die Durchsuchung von Personen oder deren Fahrzeugen durch die Polizei dienen kann. Diese Entscheidung erging im Fall eines Mannes aus Detroit, der im Oktober 2020 festgenommen wurde, als die Polizei bei einer Routinekontrolle Marihuana roch und anschließend eine Schusswaffe in seinem Fahrzeug entdeckte.
In einer 5:1-Entscheidung schloss sich das Gericht einem Urteil der Vorinstanz an und betonte, dass der Geruch von Marihuana, das in Michigan von Erwachsenen legal erworben und konsumiert werden darf, allein nicht auf eine illegale Handlung schließen lässt. Das Gericht stellte fest, dass der Geruch von Marihuana keine ausreichende Rechtfertigung für die Polizei darstellte, das Fahrzeug zu durchsuchen oder die betreffende Person festzunehmen.
Der Fall begann damit, dass ein Polizeibeamter, der den Geruch von Marihuana wahrnahm, den Mann aus Detroit fragte, ob er geraucht habe, woraufhin dieser verneinte. Der Beamte forderte ihn daraufhin auf, das Fahrzeug zu verlassen, legte ihm Handschellen an und führte eine Durchsuchung durch. Dabei fand ein anderer Beamter eine schwarze Handfeuerwaffe unter dem Beifahrersitz, was zu einer Anklage gegen den Mann wegen des Tragens einer verdeckten Waffe und des Besitzes einer Feuerwaffe als Schwerverbrecher führte.
Das Gericht entschied jedoch, dass die ursprüngliche Begründung für die Durchsuchung fehlerhaft war, weil die Waffe zu dem Zeitpunkt, als die Polizei behauptete, Marihuana zu riechen, nicht sichtbar war. Der Oberste Gerichtshof von Michigan schloss sich dieser Auffassung an und stellte fest, dass der Geruch von Marihuana nur noch ein Faktor bei der Feststellung eines hinreichenden Verdachts ist. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Polizei nicht über genügend Beweise verfügte, um ihr Vorgehen zu rechtfertigen, so dass die Durchsuchung für ungültig erklärt wurde.
Die Staatsanwälte versuchten, sich auf ein früheres Gerichtsurteil aus dem Jahr 2000 zu berufen, um ihr Argument zu untermauern, dass der Geruch von Marihuana einen hinreichenden Tatbestand darstellt. Die Richter bestätigten jedoch, dass der Geruch allein nicht mehr ausreicht, um einen hinreichenden Verdacht bei Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden zu begründen.
